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	<title>baranek &#124; online &#124; publishing &#187; Justiz</title>
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		<title>Gefängnisstrafe für Kokaindeal</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 20:51:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Baranek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Textarchiv]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Kilo Kokain wollte ein 34-Jährige Anfang des Jahres an den Mann bringen. Was er nicht wusste: Bei seinen Geschäftspartnern handelt es sich um verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes. Gestern wurde er vor dem Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Dreieinhalb Jahre Gefängnishaft liegen vor einem 34-Jährigen, der Anfang April bei einem Drogengeschäft in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p><em>Ein Kilo Kokain wollte ein 34-Jährige Anfang des Jahres an den Mann bringen. Was er nicht wusste: Bei seinen Geschäftspartnern handelt es sich um verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes. Gestern wurde er vor dem Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.</em></p>
<p>Dreieinhalb Jahre Gefängnishaft liegen vor einem 34-Jährigen, der Anfang April bei einem Drogengeschäft in Feuerbach verhaftet wurde. Trotz Vorstrafen, die er allerdings wegen anderer Delikte erhalten hatte, kam der im Alter von 12 Jahren aus dem ehemaligen Jugoslawien eingewanderte Mann bei dem gestrigen Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht noch recht glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert, aber das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er mit der Polizei kooperiert habe, voll geständig sei und dass die Drogen komplett aus dem Verkehr gezogen werden konnten.</p>
<p>Die Verhandlung erlaubte einen kleinen Einblick in die ausgefeilten Methoden der hiesigen Strafverfolger, vor dem auch der Verteidiger den Hut zog: &#8220;Das sind echte Profis&#8221;, sagte er in einer Verhandlungspause. Anfang 2008 hatte der Beschuldigte zufällig eine Frau in dem Lokal Mauritius in der Marienstraße kennengelernt, die er als &#8220;eine Art Edelprostituierte&#8221; wahrnahm. Neben der Vermittlung von billigen Zigaretten, die beiden kamen beim Rauchen auf der Terrasse des Lokals ins Gespräch, ging es schnell um die mögliche Lieferung von Rauschgift. Ein Bekannter habe ihm die Vermittlung solcher Geschäfte offeriert. Etwa ein Vierteljahr später habe er die Frau, die sich Tina nannte, in einer Bar in der Theodor-Heuss-Straße wiedergetroffen. Diese habe ihm von einer bevorstehenden Party erzählt und dass man dafür noch &#8220;weißes Pulver&#8221; brauche, ob er das besorgen könne.</p>
<p>Was der Mann nicht wusste: Bei Tina handelte es sich um eine Vertrauensperson des Landeskriminalamtes.</p>
<p>Das Geschäft kam in Gang und endete schließlich Anfang April in der Wohnung eines Bekannten des Angeklagten in Feuerbach. Dort traf er sich mit einem Micha, einem angeblichen Vertrauten der Frau, und übergab die Ware. In Wahrheit handelte es sich bei Micha um einen verdeckten Ermittler des LKA, der das Kokain an sich nahm und den Mann zwecks Geldübergabe auf die Straße lockte, wo der polizeiliche Zugriff erfolgte. Danach wurde mit Hilfe des Mannes umgehend versucht, an dessen Lieferanten zu kommen, was aber in der City scheiterte.</p>
<p>Das Gericht folgte den Aussagen des reuigen Angeklagten und sah in den Begleitumständen des eher unprofessionellen eingefädelten Geschäfts dessen Angaben bestätigt, er habe das zum ersten Mal gemacht. </p>
<p><em>[Artikel für den Lokalteil der Stuttgarter Zeitung]</em></p>
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		<title>Anklage wegen Anlagebetrug</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 20:46:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Baranek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Textarchiv]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein 64-Jähriger, der bei einem Anlagebetrug in erheblichem Umfang mitgewirkt haben soll, wurde gestern vor dem Landgericht angeklagt. Der bisher nicht auffällig gewordene KFZ-Unternehmer soll mit einem Komplizen drei Geschädigte um mehr als 700.000 Euro gebracht haben. Gestern versuchte das Gericht ein Geständnis zu erreichen. Ist es die Überzeugungskraft und kriminelle Energie des Betrügers oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p><em>Ein 64-Jähriger, der bei einem Anlagebetrug in erheblichem Umfang mitgewirkt haben soll, wurde gestern vor dem Landgericht angeklagt. Der bisher nicht auffällig gewordene KFZ-Unternehmer soll mit einem Komplizen drei Geschädigte um mehr als 700.000 Euro gebracht haben. Gestern versuchte das Gericht ein Geständnis zu erreichen.</em></p>
<p>Ist es die Überzeugungskraft und kriminelle Energie des Betrügers oder die Leichtfertigkeit raffgieriger Anleger? Welcher Faktor letztendlich den Ausschlag gibt bei der Anbahnung und Durchführung von Betrugsdelikten, bei denen Privatleute große Geldsummen auf Grund enormer Renditeversprechungen anderen überlassen, ist die Aufgabe, vor deren Klärung dann die Gerichte stehen. So auch gestern vor der 17. Großen Strafkammer am Landgericht. Dort wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben gegen einen 64-Jährigen wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betrugs.</p>
<p>Zusammen mit einem weiteren einschlägig vorbestraften und zurzeit einsitzenden Haupttäter soll der Angeklagte im Sommer 2004 in drei Fällen insgesamt 725.000 Euro eingesammelt und danach zumindest teilweise in die eigenen Taschen geleitet haben. Versprochen wurden den Geschädigten bei angeblichen Geschäften mit so genannten Bankgarantien Renditen von bis zu zehn Prozent vom eingereichten Kapital &#8211; pro Woche! In einem anderen Fall wurden dem Opfer Anteile an einem lukrativen Geschäft mit einer Büroimmobilie verkauft. Der Mann überwies daraufhin eine halbe Million Euro auf ein Konto nach Österreich, das dann von dem Angeklagten und dessen Mittäter abgeräumt wurde. Wo das Geld blieb, ist unklar.</p>
<p>Wie der bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte, der 1966 aus Kroatien nach Deutschland kam und sich hier eine zunächst gut gehende und dann kriselnde KFZ-Werkstatt in Stammheim aufbaute, der Stuttgarter Zeitung in einer Verhandlungspause schilderte, sei er selbst gutgläubig auf die Versprechungen des alten Bekannten hereingefallen. &#8220;Ich war so blöd und habe ihm geholfen,&#8221; sagte er. Inzwischen habe er seine Firma, sein bescheidenes Vermögen und seinen guten Namen verloren. Er legte Wert auf die Feststellung, dass er seit seiner Ankunft in Deutschland jeden Tag gearbeitet habe und bis heute sein Auskommen allein bestreite.</p>
<p>Gestern versuchten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einer Verabredung außerhalb des Gerichtssaals zu kommen. Dabei ging es wohl um eine Absprache, bei der geklärt wird, welches Strafmaß der Angeklagte zu erwarten hat, wenn er die ihm zur Last gelegten Straftaten eingesteht. &#8220;So etwas ist durchaus üblich in solchen Verfahren,&#8221; sagte der anklagende Staatsanwalt Seeger in einem allgemeinen Hintergrundgespräch ohne sich konkret zu diesem Fall zu äußern. Meist liege ein sehr komplizierter Verlauf vor. Es sei oft sehr schwierig, im einzelnen genau nachzuweisen, was mit dem Geld passiert sei, d.h. ob es zu privaten Zwecken veruntreut oder vielleicht doch, wenn auch erfolglos, angelegt worden sei. &#8220;Meistens ist das Geld aber weg,&#8221; sagte Seeger. </p>
<p><em>[Artikel für den Lokalteil der Stuttgarter Zeitung]</em></p>
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		<title>Prozess wegen Autoschieberei</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Aug 2008 20:40:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Baranek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Textarchiv]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Stuttgart]]></category>

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		<description><![CDATA[Mehrere hunderttausend Euro soll der Schaden betragen, den eine Bande von Autoschiebern im letzten Jahr verursacht haben soll. Gestern begann der Prozess gegen einen 38-Jährigen, der aber die ihm zur Last gelegten Taten abstritt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßige Hehlerei und Bandenmitgliedschaft vor. Die Masche war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft immer die gleiche. Man besorgt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p><em>Mehrere hunderttausend Euro soll der Schaden betragen, den eine Bande von Autoschiebern im letzten Jahr verursacht haben soll. Gestern begann der Prozess gegen einen 38-Jährigen, der aber die ihm zur Last gelegten Taten abstritt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßige Hehlerei und Bandenmitgliedschaft vor.</em></p>
<p>Die Masche war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft immer die gleiche. Man besorgt sich auf der Basis von Leasingverträgen hochwertige Lastwagen und Kleintransporter, bevorzugt der Marken Mercedes-Benz und MAN, und meldet die Autos nach einer gewissen Zeit als gestohlen. Anschließend werden die Fahrzeuge über die Türkei nach Syrien geschafft und dort mit Gewinn verkauft. Auf diese Art und Weise sollen laut gestriger Anklage vor der 16. Strafkammer des Landgerichts fast zwei Dutzend Fahrzeuge verschoben worden sein. Gesamtschaden: mehrere hunderttausend Euro.</p>
<p>An diesen Straftaten mitgewirkt zu haben, wird ein 38-Jähriger beschuldigt, der 1992 aus der Zentraltürkei als Student nach Deutschland einwanderte. Hier schlug er sich aber zunächst als Kellner und Produktionshelfer durch und arbeitete in der Transportfirma eines älteren Bruders. Zeitweise betätigte er sich als Bauunternehmer in Bietigheim-Bissingen und hatte zuletzt ein großes Einzelhandelsgeschäft im westfälischen Bielefeld. Das ging offensichtlich gut, wie der Angeklagte ausführte, denn er habe überhaupt gar keinen Anlass gehabt, diese illegalen Geschäfte zu tätigen. Inzwischen war er aber schon ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, die auch sein Telefon überwachten. Teile der Anklage fußen zudem auf Aussagen weiterer Personen, die zu dem Beziehungsgeflecht gehörten und bereits vor Gericht standen. Staatsanwalt Hengstler sieht es jedenfalls als erwiesen an, dass der Angeklagte sich der gewerbsmäßigen Hehlerei als Mitglied einer Bande schuldig gemacht hat.</p>
<p>Nächste Woche werden daher insgesamt 19 Zeugen vor Gericht erscheinen, um ihre Aussage zu machen. Schon gestern wurde klar, dass es einigen Aufwand kosten wird, das Geflecht von Verwandten und Bekannten zu entwirren, in dem sich der Angeklagte bewegte und das fast an mafiöse Strukturen erinnert. Dieser Eindruck wurde durch Einlassungen des Angeklagten erhärtet, der zugab, den Kauf eines 9mm-Revolvers vermittelt zu haben. Ein Bekannter habe &#8220;Probleme mit Leuten&#8221; gehabt und ihn nach Möglichkeiten gefragt, eine Schusswaffe zu erwerben. Auf seine Vermittlung hin kam es dann zu der Übergabe der Pistole im März 2007 auf dem Parkplatz der Moschee in Feuerbach. Die 1.200 Euro, die dafür fällig waren, wurden von dem Angeklagten bezahlt, der sie als &#8220;Geschenk&#8221; weitergab, so seine Aussage gestern. Auch sonst war man nicht zimperlich. Mehrfach wurde offenbar intern besprochen, missliebige, konkurrierende Geschäftsleute und Zeugen mit negativen Aussagen vor Gericht mit körperlicher Gewalt zu bedrohen oder deren Läden anzuzünden. Für den Angeklagten waren all das nur &#8220;Scherze&#8221; und Missverständnisse der Ermittler aufgrund der für blumige Redensarten bekannten türkischen Sprache.  </p>
<p><em>[Artikel für den Lokalteil der Stuttgarter Zeitung]</em></p>
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		<title>Messerstecherei wegen Liebeshändel jetzt vor Gericht</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Aug 2008 20:07:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Baranek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Textarchiv]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Stuttgart]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein 21-Jähriger aus Wangen muss sich wegen versuchtem Totschlag vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Gerade aus der Haft entlassen begann der Angeklagte ein Verhältnis mit der langjährigen Verlobten des Bruders des späteren Opfers. Dieser hatte sich bei einem Streit zwischen die Kontrahenten geworfen und trug dabei eine schwere Verletzung durch einen Messerstich davon. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p><strong>Ein 21-Jähriger aus Wangen muss sich wegen versuchtem Totschlag vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts verantworten.</strong></p>
<p><em>Gerade aus der Haft entlassen begann der Angeklagte ein Verhältnis mit der langjährigen Verlobten des Bruders des späteren Opfers. Dieser hatte sich bei einem Streit zwischen die Kontrahenten geworfen und trug dabei eine schwere Verletzung durch einen Messerstich davon. War es Notwehr oder versuchter Totschlag, diese Frage muss das Gericht nun klären.</em></p>
<p>Vor der zweiten Jugendkammer des Landgerichts hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gestern Anklage gegen einen 21-Jährigen wegen versuchten Totschlags erhoben. Die Tat ereignete sich am Abend des 8. Januar diesen Jahres beim Inselbad in Untertürkheim. Im Zuge einer Auseinandersetzung mit zwei jungen Männern, den Brüdern Maikel und Rafi A., zu dem sich das verabredete Treffen entwickelte, hatte der Angeklagte dem jüngeren der beiden Brüder ein Küchenmesser in den Rücken gerammt. Das Tatwerkzeug, dessen Griff beim Zustechen abbrach, hatte eine 6,5 Zentimeter lange Klinge und verursachte eine schwerwiegende Verletzung. Das Opfer hatte allerdings erhebliches Glück im Unglück, denn obwohl die Klinge durch Kunstlederjacke und Pullover fast vollständig eindrang, wurden keine inneren Organe verletzt. Trotzdem musste der schwer Verletzte operiert werden und zwei Wochen im Krankenhaus bleiben. Noch heute habe er Schmerzen, sagte der junge Mann gestern als Zeuge aus. Die Staatsanwaltschaft sieht es nach den Ergebnissen der bisherigen Ermittlungen als erwiesen an, dass der Täter es &#8220;zumindestens billigend in Kauf nahm, durch den kraftvollen Stich lebenswichtige Organe zu verletzen,&#8221; wie Staatsanwalt Gernot Blessing in seiner Anklage sagte.</p>
<p>In der Verhandlung gestern ergaben sich erhebliche Widersprüche zwischen der Aussage des Täters und des Opfers bezüglich des Tathergangs. Der Beschuldigte, der im Alter von zwei Jahren mit drei Geschwistern und seinen Eltern aus dem Kosovo nach Deutschland kam, bestritt die Tötungsabsicht und berief sich auf sein Recht auf Notwehr. Die beiden Brüder hätten ihn mehrfach geschlagen, sodass er keine andere Möglichkeit gesehen habe, als sich mit dem angeblich zufällig mitgeführten Messer zur Wehr zur setzen, um sich zu schützen. Mehrfach habe er den Tatort während des  Wortwechsels verlassen wollen, was aber nicht möglich gewesen sei. Den Aussagen nach ging es bei dem Treffen um ein Thema, über das sich die Beteiligten zu der Zeit schon seit Wochen gestritten hatten. Anlass war eine Beziehung des Angeklagten mit der langjährigen Freundin des älteren Bruders Rafi, Christina  Sch.. Aus dem Techtelmechtel, in dessen Verlauf die beiden sich übrigens innerhalb von etwa einem Monat 1.4000 SMS schickten, schien etwas ernstes zu werden, was Rafi A. natürlich nicht schmecken konnte.</p>
<p>Immer wieder habe Rafi A. mit ihm geredet und bei ihm angerufen, ob seine Verlobte gerade mit ihm zusammen sei. An dem fraglichen Abend habe man sich nochmals vor dem Inselbad verabredet, um die Summe von 30 Euro zu übergeben, die der Angeklagte den Brüdern schuldete. Nach der Geldübergabe sei dann der Streit über das Thema wieder ausgebrochen. Anwesend waren dort aber nicht nur die beiden Kontrahenten, sondern auch der jüngere Bruder und die ehemalige Verlobte. Als die Auseinandersetzung schließlich eskalierte, sei es zu Schubsereien gekommen, woraufhin der Täter ein Messer gezogen habe. Dessen erster Versuch, seinen Bruder zu verletzen, sei gescheitert, berichtete der jüngere der beiden gestern. Der zweite habe dann ihm gegolten und er sei am Rücken verletzt sofort bewusstlos zusammengebrochen.</p>
<p>Diese Darstellung steht im Widerspruch zu den Darstellungen des Angeklagten, der sich nicht nur bedroht sah, sondern ausführte, er sei von den Brüdern mit Faustschlägen eingedeckt worden und fast zu Boden gegangen. Daraufhin habe er mit dem Messer, das er im Laufe des Tages zwecks Vesper in der Mittagspause auf der frisch angetretenen Arbeit als Gebäudereiniger mit sich geführt habe, aus der Jackentasche geholt und einmal zugestochen. Es sei reine Notwehr gewesen, führte er aus, was allerdings nach Mimik und Körpersprache zu urteilen, nicht recht glaubwürdig wirkte. Auch wies er wohl nach der Tat keine Blessuren auf, die auf eine Schlägerei deuten ließen.</p>
<p>Tatsächlich steht für den Angeklagten auch einiges auf dem Spiel. Sein Strafregister weist etliche Eintragungen auf wegen Körperverletzungen und Drogendelikten. Zur Tatzeit war er zur Bewährung auf freiem Fuß, weshalb ihn der Untersuchungsrichter auch nach der Festnahme in seiner Wangener Wohnung kurz danach in Untersuchungshaft nahm, aus der er bisher nicht entlassen wurde. Bei einer Verurteilung wegen versuchtem Totschlag droht ihm nun eine längere Haftstrafe. Bei den zwei weiteren, vom Gericht angesetzten Terminen treten in den folgenden Tagen insgesamt elf Zeugen auf sowie ein medizinischer Sachverständiger. Der soll unter anderem klären, wie die Stichverletzung zustande gekommen sein muss.</p>
<p><em>[Artikel für den Lokalteil der Stuttgarter Zeitung]</em></p>
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		<title>Anwaltlicher Notdienst hilft bei Strafsachen</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Aug 2007 16:46:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Baranek</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Stuttgart]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Stuttgarter Anwaltsverein bietet seit 1984 einen kostenlosen Rechtsbeistand für Beschuldigte in Strafsachen an Was tun, wenn man einer Straftat beschuldigt wird und spät in der Nacht besser einen Anwalt zur Seite hätte? Für solche Fälle bietet der Stuttgarter Anwaltsverein einen kostenlosen telefonischen Notdienst. Die Rechtsanwältin Heidi Riediger ist dort seit Jahren ehrenamtlich tätig und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p></p><p><strong>Der Stuttgarter Anwaltsverein bietet seit 1984 einen kostenlosen Rechtsbeistand für Beschuldigte in Strafsachen an</strong></p>
<p><em>Was tun, wenn man einer Straftat beschuldigt wird und spät in der Nacht besser einen Anwalt zur Seite hätte? Für solche Fälle bietet der Stuttgarter Anwaltsverein einen kostenlosen telefonischen Notdienst. Die Rechtsanwältin Heidi Riediger ist dort seit Jahren ehrenamtlich tätig und berät vor allem bei Verkehrs- und Drogendelikten sowie bei Taten gegen Leib und Leben.</em></p>
<p>Es ist die klassische Krimi-Szene: der zwielichtige Verdächtige verwickelt sich im Laufe des Verhörs in Widersprüche und zieht die Notbremse. &#8220;Ich verweigere die Aussage und möchte mit einem Anwalt sprechen.&#8221; Lange Gesichter bei den Beamten vom Morddezernat, Schulterzucken und bedeutungsvolle Blicke schließen solche Szenen meistens ab. Soweit also erstmal alles gut für den bösen Buben, der die Telefonnummer seines Rechtsbeistands natürlich im Schlaf hersagen kann, vermutlich weil er diese täglich wählt.</p>
<p>Was aber macht ein bisher unbescholtener Bürger, der mit Strafverfolgern eher selten zu tun hat und nun in eine Situation geraten ist, in der es ratsam erscheint, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen? Wen mitten in der Nacht anrufen? Für solche Fälle bietet der Stuttgarter Anwaltsverein seit 1984 den kostenlosen Anwaltlichen Notdienst in Strafsachen. Unter der Nummer 0711-2369306 kann man in den Abend- und Nachtstunden zwischen 18 und 8 Uhr jederzeit einen Anwalt erreichen. 50 Stuttgarter Rechtsanwälte sind ehrenamtlich für den Dienst tätig, der mittels eines Mobiltelefons organisiert wird, das wie ein Staffelstab weitergereicht wird. Seit vielen Jahren auch an Heidi Riediger (64), die ihr Büro in der Kanzlei Bächle in der City hat. &#8220;Vor allem wenn die Volksfeste stattfinden auf dem Wasen oder der Fischmarkt, dann ist am meisten los,&#8221; berichtet die seit 1972 als geborene Badnerin in der Stadt tätige Anwältin. Denn in den meisten Situationen, in denen Beschuldigte einen Rat suchen, handelt es sich um Verkehrsstraftaten, bei denen legale oder illegale Drogen im Spiel waren. Gerade die Frage, ob man jetzt eine Blutprobe über sich ergehen lassen muss, wird immer wieder gestellt. Man muss: &#8220;Die Gegenseite hat auch einen Notdienst und beantragt dann einen Beschluss des Richters. Keine Chance,&#8221; meint Frau Riediger.</p>
<p>Ein weiter Komplex der Tatbestände sind die Fälle von Gewalt gegen Leib oder Leben. Bei Wirtshausschlägereien oder Familienstreitigkeiten gerät eben schon mal ein Neuling in die Mühlen der Justiz und ist verunsichert, ob denn richtig mit ihm verfahren wird. &#8220;Hier beruhigen wir erstmal am Telefon und klären über den Ablauf des Verfahrens auf. Meistens geht ja auch alles korrekt zu,&#8221; meint Frau Riediger, rät allerdings Augen und Ohren aufzusperren: &#8220;Ein gesundes Misstrauen ist immer angebracht.&#8221; Zwar verhalten sich ihrer Einschätzung nach 80 % der Polizeibeamten tadellos, aber es gibt auch Fälle, da platzt einem der Kragen. Es gibt eben Spielräume, auch bei dem Recht auf anwaltlichen Beistand. Das hat man zwar prinzipiell und kann darauf bestehen, aber in harten Fällen muss der Delinquent schon mal etwas länger warten, bis er zum Telefon greifen darf. Und ob man die Nummer kriegt, ist vom guten Wille der Beamten abhängig. Der Anwaltsverein fordert denn auch, dass ein Plakat mit der Notfallnummer auf jeder Polizeistation in Stuttgart angebracht wird.</p>
<p>Ein wichtiges Tätigkeitsfeld ist auch der Bereich Opferhilfe. Oft fühlen sich von Straftaten Betroffene nicht richtig behandelt. Hier fällt einem sofort der klassische Fall der vergewaltigten Frau ein, die in der Macho-Polizei-Welt nicht ernst genommen wird. Die Realität sieht radikal anders aus, meint Frau Riediger: &#8220;Betroffene Frauen können auf einem weiblichen Vernehmungsbeamten bestehen, aber auch die männlichen Kollegen sind hervorragend geschult. Denen kann man sich vorbehaltlos anvertrauen.&#8221; Überhaupt sind nach ihrer Meinung die Einrichtungen der Justiz und der Sozial- und Jugendämter gut aufeinander eingestellt und können zu jeder Tages- und Nachtzeit Hilfe für in Not Geratene leisten. &#8220;Stuttgart hat da ein ganz gutes Netz.&#8221;</p>
<p>Ärger gibt es mit dem Notdienst kaum, nur Anrufe, weil die Nachbarn mal wieder zu laut feiern, die werden nicht bearbeitet. Für zivilrechtliche Streitfälle ist das die falsche Nummer. Noch eine letzte Frage zu der Eingangsszene: Ist eigentlich die Verweigerung der Aussage wirklich die beste Strategie? Antwort: &#8220;Meistens ist es besser. Neulich bin ich angerufen worden, da hatte eine Frau ihren Mann erschossen. Der habe ich als erstes geraten: Maul halten!&#8221;</p>
<p><em>[Der Artikel erschien in redigierter Form in der STUTTGARTER ZEITUNG vom 09.August 2007]</em></p>
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