Videostatement zu Winnenden bei BBC

Heute ist ein Videostatement auf der News-Website der BBC veröffentlicht worden, das ich am Donnerstag gedreht habe. Die Redaktion in London hatte mich auf Grund meiner Nachrichten auf Twitter über den Amoklauf in Winnenden kontaktiert und um ein kurzen Kommentar über die aktuelle Stimmungslage gebeten.

Das Video kann ich hier nicht einbetten, deshalb muss man direkt hier zur Seite der BBC klicken, um sich die Sache anzuschauen.

BBC

Videostatement zu Winnenden bei BBC

Sind Twitter-Mashups illegal?

Mit dem weiter wachsenden Zahl von Twitternutzern, in Deutschland übrigens vermutlich irgendwas zwischen 30 und 50.000 aktiven Accounts, kommen immer mehr Leute auf die Idee, thematisch gefilterte Mashups zu entwickeln. Bedeutet: Nachrichten oder ganze Accounts werden nach bestimmten gemeinsamen Kriterien gesucht und dann auf einer entsprechenden Website zusammen dargestellt. Das ist nicht ganz uninteressant, weil man dann die Möglichkeit hat, auf einen Blick den entsprechenden Nachrichtenstrom zu sehen, ohne dass man all diesen Leuten folgen muss. So gibt es zum Beispiel bereits Unternehmen, die allen Nachrichten zu ihrem Produkt auf ihrer eigenen Website darstellen. Oder es werden Nachrichten von Politik-Twitterern zusammengefasst.

Die Frage, die sich allerdings mir dabei stellt: Ist das eigentlich rechtlich okay? Stellt das nicht eine Verletzung des Copyrights dar?

Wichtig zur Beantwortung dieser Frage, ist natürlich: Wem gehören eigentlich die Inhalte, also Texte, die man auf Twitter veröffentlicht? Dazu hilft ein Blick in die AGB von Twitter selbst. Dort  steht u.a. eindeutig: Your […] materials uploaded remain yours.

Bedeudet: Die Verwertungsrecht an den Inhalten, die man bei Twitter veröffentlicht, bleiben beim jeweiligen Nutzer.

Twitter schreibt auch, dass man sich bei der Formulierung der AGB bei Flickr bedient hat. Auch bei diesem Fotodienst kann man sich ja entscheiden, unter welchen, im übrigen sehr fein abgestuften Copyright-Bedingungen man seine Fotos zur Verfügung steht. Zwar gehört es dort inzwischen zum guten Ton, seine Bilder unter einer sehr freizügigen Creative-Commons-Lizenz zu veröffentlichen, die unter Nennung des Namens einen Gebrauch kostenfrei ermöglicht. Viele machen dies, andere nicht.

Auch Twitter schreibt in den ABGs: We encourage users to contribute their creations to the public domain or consider progressive licensing terms. Auf Deutsch: Twitter ermutigt die Nutzer, ihre Inhalte ohne Copyright-Beschränkungen zu veröffentlichen. Kenntlich kann man dies allerdings, anders als bei Flickr, im Moment nicht machen.

Um hier nicht falsch verstanden zu werden: Ich habe im Moment gar nichts dagegen, wenn meine Inhalte auf anderen Seiten dargestellt wird. Ich habe ja ein Interesse daran, dass das Zeug von möglichst vielen gelesen wird. Was mir aber unter Umständen sauer aufstoßen könnte, ist eine Verwendung zu extrem kommerziellen Zwecken oder eine Darstellung auf zum Beispiel rechtsextremen Seiten. Kurzum: Hier sollten sich die Betreiber von Mashups zu einer anderen Vorgehensweise durchringen. Nämlich, dass man vorher gefragt wird, ob man dort erscheinen möchte und dem dann ausdrücklich zustimmt

Sind Twitter-Mashups illegal?

Der Fake – ein Protokoll

Nachdem nun klar zu sein scheint, dass das angebliche Forenposting, in dem der Amokläufer von Winnenden seine Tat angekündigt haben soll, ein Fälschung war, also ein Fake, will ich hier eine Art Protokoll veröffentlichen über den gestrigen Nachmittag. Vielleicht wird daraus ein Lehrstück über die inzwischen einer harschen Kritik unterzogenen Medien und wie der Nachrichtenbusiness eigentlich funktioniert.

14.30 Uhr

Ich werde von einer Tageszeitung angerufen, ob ich ein Stück schreiben könne über diesen „Internetchat“, in diese Ankündigung veröffentlicht worden sei. Der heiße „Krautchan“. Meine erste Reaktion war: Hmm, kenne ich nicht und ein Chat könne das ja schon mal gar nicht sein. Wahrscheinlich werde es sich eher um ein Forum handeln. Ja, könne sein, man wisse es nicht genau. Okay, sagte ich, werde mir das mal anschauen. Als Info erhielt ich noch: Auf einer Schweizer Zeitungswebsite sei ein Bild veröffentlicht worden, in dem das zu lesen sei.

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Der Fake – ein Protokoll

Frank-Walter Steinmeier unterschreibt persönlich meine Unterstützerurkunde

Welche technischen Möglichkeiten sich inzwischen bieten, um eine persönliche Ansprache an Unterstützer von politischen Parteien zu inszenieren, zeigt die neue Wahlkampfplattform der SPD. Dort kann man sich als Unterstützer registrieren. Nachdem man Namen und E-Mail-Adresse eingetragen hat, erhält man eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Wenn man diesen klickt, kommt man auf eine Seite mit einem Video. Darin bedankt sich sich SPD Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier nicht nur für die Unterstützung, sondern es wird auch gezeigt, wie er eine Art Urkunde unterschreibt. Der Clou: Die Urkunde enthält den Namen des Unterstützers, siehe unten ein Standbild. Die „Urkunde“ bekommt man dann als Digital-Bild zugeschickt…

Zwar nur ein kleiner Gag, aber ganz gut gemacht …

urkunde

Frank-Walter Steinmeier unterschreibt persönlich meine Unterstützerurkunde