Anklage wegen Anlagebetrug

Ein 64-Jähriger, der bei einem Anlagebetrug in erheblichem Umfang mitgewirkt haben soll, wurde gestern vor dem Landgericht angeklagt. Der bisher nicht auffällig gewordene KFZ-Unternehmer soll mit einem Komplizen drei Geschädigte um mehr als 700.000 Euro gebracht haben. Gestern versuchte das Gericht ein Geständnis zu erreichen.

Ist es die Überzeugungskraft und kriminelle Energie des Betrügers oder die Leichtfertigkeit raffgieriger Anleger? Welcher Faktor letztendlich den Ausschlag gibt bei der Anbahnung und Durchführung von Betrugsdelikten, bei denen Privatleute große Geldsummen auf Grund enormer Renditeversprechungen anderen überlassen, ist die Aufgabe, vor deren Klärung dann die Gerichte stehen. So auch gestern vor der 17. Großen Strafkammer am Landgericht. Dort wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben gegen einen 64-Jährigen wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betrugs.

Zusammen mit einem weiteren einschlägig vorbestraften und zurzeit einsitzenden Haupttäter soll der Angeklagte im Sommer 2004 in drei Fällen insgesamt 725.000 Euro eingesammelt und danach zumindest teilweise in die eigenen Taschen geleitet haben. Versprochen wurden den Geschädigten bei angeblichen Geschäften mit so genannten Bankgarantien Renditen von bis zu zehn Prozent vom eingereichten Kapital – pro Woche! In einem anderen Fall wurden dem Opfer Anteile an einem lukrativen Geschäft mit einer Büroimmobilie verkauft. Der Mann überwies daraufhin eine halbe Million Euro auf ein Konto nach Österreich, das dann von dem Angeklagten und dessen Mittäter abgeräumt wurde. Wo das Geld blieb, ist unklar.

Wie der bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte, der 1966 aus Kroatien nach Deutschland kam und sich hier eine zunächst gut gehende und dann kriselnde KFZ-Werkstatt in Stammheim aufbaute, der Stuttgarter Zeitung in einer Verhandlungspause schilderte, sei er selbst gutgläubig auf die Versprechungen des alten Bekannten hereingefallen. „Ich war so blöd und habe ihm geholfen,“ sagte er. Inzwischen habe er seine Firma, sein bescheidenes Vermögen und seinen guten Namen verloren. Er legte Wert auf die Feststellung, dass er seit seiner Ankunft in Deutschland jeden Tag gearbeitet habe und bis heute sein Auskommen allein bestreite.

Gestern versuchten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einer Verabredung außerhalb des Gerichtssaals zu kommen. Dabei ging es wohl um eine Absprache, bei der geklärt wird, welches Strafmaß der Angeklagte zu erwarten hat, wenn er die ihm zur Last gelegten Straftaten eingesteht. „So etwas ist durchaus üblich in solchen Verfahren,“ sagte der anklagende Staatsanwalt Seeger in einem allgemeinen Hintergrundgespräch ohne sich konkret zu diesem Fall zu äußern. Meist liege ein sehr komplizierter Verlauf vor. Es sei oft sehr schwierig, im einzelnen genau nachzuweisen, was mit dem Geld passiert sei, d.h. ob es zu privaten Zwecken veruntreut oder vielleicht doch, wenn auch erfolglos, angelegt worden sei. „Meistens ist das Geld aber weg,“ sagte Seeger. 

[Artikel für den Lokalteil der Stuttgarter Zeitung]

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