Beobachtungen zu Googles Authorship

Letzte Woche hat der Restaurantführer Michelin die viel beachteten Ergebnisse der Ausgabe 2013 vorgelegt. Ich habe darüber einen Artikel im Magazin der Bewertungsplattform Restaurant-Kritik.de mit Autorennamen veröffentlicht.

Heute die Prüfung, wie dieser Artikel bei Google als Suchergebnis dargestellt wird. Suchte also nach „Michelin 2013“. Und siehe da: Platz 1. Vor den ganzen Mediengiganten wie SpOn, Süddeutsche usw.. Verblüffend außerdem: ich werde explizit als Autor des Artikels genannt und mein Name ist verlinkt auf mein Profil bei Googleplus, woher auch der abgebildete Avatar kommt. Sogar in wie viel Kreisen ich bin, ist angegeben.

Wow!

Wie hat Google diese Info jetzt zusammengebastelt, dass ich wirklich ich bin? Denn die Profile von RK und Google sind von mir nie verknüpft worden. Geht auch gar nicht, unterschiedliche Mailadressen. Zwar bietet Google selbst die Möglichkeit an, eine Art offizieller Verifikation durchzuführen, dies ist aber meines Wissens zumindest bei dieser Website nie geschehen.

Gut, ich bin als Dirk Baranek auch Administrator der G+-Seite von Restaurant-Kritik, aber das snd Informationen, die sich Google nun wirklich Intelligence-mäßig zusammenbasteln müsste. Geschieht aber offenbar.

Inzwischen habe ich die Keywords dieser Michelin-Suche nochmal analysiert, andere Suchbegriffe getestet und mich ausgeloggt. Könnte ja sein, dass Google mich bauchpinseln will. Mehr noch: selbst auf Rechnern in Hamburg bei Leuten, mit denen ich nichts zu tun habe, wurde ich als Autor genannt oder tauchte mit ähnlichen Ergebnissen auf.

Die wirklich interessante Frage, die sich nun stellt: Wurde der entsprechende Artikel auf Grund meines wie auch immer gearteten Rankings als Autor auf einen besseren Platz gehievt? Oder wäre das sowieso passiert? Das ist natürlich schwierig zu beantworten. Vielleicht so: ich habe in dem Magazin zeitweilig einen Kollegen ohne G+-Profil gehabt. Nun kann man schauen, wie seine und wie meine Artikel ähnlichen Inhalts und aus dem gleichen Zeitraum abschneiden. Ich meine feststellen zu können, dass die mir zugeordneten Artikel etwas besser gerankt werden.

Google selbst behauptet, den Author Rank zwar ständig weiter zu entwickeln, ihm aber bisher zumindest keinen Einfluss bei der Berechnung der Suchergebnisse einzuräumen. Mir eigentlich auch egal. Sieht jedenfalls klasse aus :-))

Beobachtungen zu Googles Authorship

Livestreaming mit iPhone: Ergebnisse OB-Wahl aus dem Rathaus in Stuttgart

Gestern hat in Stuttgart die Wahl zum Oberbürgermeister stattgefunden. Wie bei OB-Wahlen üblich, gab es keine Nachwahlbefragung, auf deren Basis eine Hochrechnung des Wahlergebnisses bereits um 18 Uhr möglich wäre. Stattdessen laufen die Ergebnisse der ausgezählten Stimmbezirke im Rathaus nach Schließung der Wahllokale zusammen und werden dort umgehend publiziert.

Auf Grund des großen Interesse an der Wahl über die Stadt hinaus hatte ich mich entschlossen, die entscheidenden Minuten live aus dem Rathaus per Video zu streamen. Im Rathaus hatte sich die gesamte politische Prominenz der Stadt versammelt. Ausgerüstet mit einem iPhone 5, einer LTE-Netzverbindung und der App Ustream habe ich insgesamt 60 Minuten lang in Bild und Ton übertragen, beginnend mit dem sich verfestigenden Wahlausgang bis hin zur ersten Ansprache des neuen OBs Fritz Kuhn. Die Übertragung verlief störungsfrei und hatte zeitweise über 100 Zuschauer.

Die Qualität ist sicherlich optimierbar. Das Bild scheint mit einer Auflösung von 520p rausgegangen zu sein, der Ton ist überraschenderweise gar nicht so schlecht. Bei genauerer Betrachtung scheint der Ton allerdings etwas verzögert – Bild und Ton sind nicht ganz synchron. Trotzdem: ich habe nur das iPhone verwendet so wie es ist, ohne irgendwelche Zusatzgeräte. Kein Übertragungswagen, keine 20 Kilo Ausrüstung auf dem Buckel! Ein Hinweis noch zur Energieversorgung: 60 Minuten Livestreaming kosten etwa 70 Prozent des Akkus…

Fazit: kann man machen, nur der Arm wird einem etwas lahm …

Video streaming by Ustream

Hier noch zwei Fotos von Thomas Igler von fluegel.tv/bilder/, die mich bei der Arbeit zeigen. Einmal im Rathaussaal und dann beim Interview mit dem Stuttgarter Kabarettisten Christoph Sonntag. Es sieht schon etwas lächerlich aus, oder sagen wir: ungewohnt, mit dem kleinen Gerät.

Livestreaming mit iPhone: Ergebnisse OB-Wahl aus dem Rathaus in Stuttgart

Videoblogging für LG auf der IFA 2012

Die Internationale Funkaustellung (IFA), eine der größten Publikumsmessen zum Thema Unterhaltungselektronik, hat Anfang September in Berlin stattgefunden. Ich habe dort im Auftrag von LG Electronics Deutschland mehrere Videos produziert. Neben einem Auftaktfilm, den ich hier unten eingebaut habe und der den Messestand von LG in aller Kürze vorstellt, sind mehrere Videos in sehr kurzer Zeit entstanden. Darin kommen einzelne Verantwortliche von LG zu Wort und stelllen die Highlights des Unternehmens auf der IFA persönlich vor.

Die Produktion der Videos ist in einem solchen Rahmen mit relativ smarter Technik möglich und mit vertretbarem Aufwand verbunden. Bei solchen Webvideos zählt vor allem eines: sie müssen schnell produziert und veröffentlicht werden. Vormittags gedreht, nachmittags geschnitten, abends im Blog. Ein solches Zeitraster bringt für die interessierten Nutzer ein hohen Mehrwert. Das Gefühl, unmittelbar und ungefiltert über die Messe informiert zu werden, lässt sich damit erfolgreich transportieren.

Alle Videos, die ich für LG auf der IFA produziert habe, befinden sich in dieser Playlist im YouTube-Kanal von LG Deutschand.

Videoblogging für LG auf der IFA 2012

Webvideos für Restaurant-Kritik und EnBW

Letzte Woche sind zwei neue Videos erschienen, an denen ich mitgewirkt habe.

Für Restaurant-Kritik.de habe ich ein Webvideo über den Koch und Gastronomen Lars Schürer produziert. Es erscheint in der Reihe „Köche im Gespräch“ im Magazin der Bewertungsportals. Schürer betreibt das Restaurant Tafelhaus in Backnag (40 Kilometer östlich von Stuttgart) und ist durch seine kreative Küche und seine vielfältigen Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken bekannt geworden.

Für den Videokanal der EnBW auf YouTube erläutere ich bei einem Händler für Elektrofahrräder das 1.000-Aku-Programm der EnBW. Neben Erläuterungen zu der Aktion, bei dem die EnBW 1.000 Kunden beim Kauf eines Pedelec der Mark FLYER einen Akku sponsort, gibt es ein Interview mit dem Geschäftsführer von Zweirard Kaiser in Böblingen-Hulb zu sehen. Thema: Pedelecs im Allgemeinen und Besonderen.

Webvideos für Restaurant-Kritik und EnBW

Staatsvertrag verhindert Start von Google Hangouts On Air in Deutschland

Wie heute offiziell bekannt wurde, startet Google seinen neuen Videostreamingdienst Google Hangouts On Air – weltweit. Deutschland bleibt aber außen vor. Schuld ist der geltende Rundfunkstaatsvertrag.

G+ Hangouts On Air weltweit
Heute hat Google angekündigt eine Funktion bei G+ weltweit freizuschalten, die es bisher nur in den USA gab. Es geht um Hangouts On Air. Folgende Funktionen machen die Ausstrahlung von selbst produzierten Web-TV zum Kinderspiel:

  • Bis zu 10 Personen können mit Hilfe in fast allen Rechnern anzutreffender Technik an einer Art Videokonferenz teilnehmen.
  • Diese Videokonferenz wird via YouTube öffentlich und weltweit zugänglich live gestreamt.
  • Der Livestream wird bei YouTube aufgezeichnet und steht nachträglich zur Verfügung.

Das ist zwar eigentlich nichts neues: Solche Dienste gibt es schon jetzt (zB Livestream). Problem dabei: sie kosten erhebliche Gebühren. Mehrere hunderte Dollar sind zumeist fällig, um eine werbefrei Umgebung zu erhalten und unbegrenzte Zuschauerzahlen zu ermöglichen. Bei Google soll es das gesamte Programm kostenlos geben! Ein attraktives Angebot, für alle, die einfach mal selbst Fernsehen machen wollen, interaktiv, für die ganze Welt. Tolle Sache eigentlich, nur eben nicht in Deutschland. Denn: in der Liste der Länder, in denen Google den Dienst seit heute anbietet, fehlt „Germany“.

Kein Fernsehen ohne Genehmigung
Wie auf der re:publica zu erfahren war, steht einer Einführung in Deutschland der geltende Rundfunkstaatsvertrag entgegen, auf dem das gesamte Fernseh- und Radiogeschehen so wie wir es aktuell kennen, basiert.
Konkret heißt es in §2 Abs.3.1:

„Kein Rundfunk sind Angebote, die jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden.“

Bedeutet im Umkehrschluss: wenn mehr als 500 potenziell (!) zuschauen können, wie es ja bei YouTube der Fall sein soll, dann handelt es sich um Rundfunk. In diesem Fall kommt der Vertrag ins Spiel. Der hat es in sich, denn hierzulande kann nicht einfach jeder in die Welt senden, wie er will. Das muss genehmigt werden und genehmigt wird nur, was den Regeln entspricht. Die sind zwar inhaltlich irrelevant, aber umfangreich und nur kostspielig umzusetzen.

Man muss leider feststellen: Dieser Vertrag entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit der Menschen. Denn: mit Hilfe des Internet kann zwar endlich jeder zu geringsten Kosten senden, aber interessieren wird das zumeist nur wenige. Von daher könnte man den Vertrag zum Beispiel so ändern, dass Formate, die 5 Livetage mehr als 10.000 Zuschauer gleichzeitig haben, wie Rundfunk zu behandeln ist. Die sich dann an den Vertrag halten müssen.

Die aktuelle Regelung passt nicht in die Zeit.

Staatsvertrag verhindert Start von Google Hangouts On Air in Deutschland